AUSSCHREIBUNG

01 Anlass und Ziel

Der Sockel des verschwundenen Denkmals an das Telegraphen-Bataillon Nr.2 bietet in Frankfurt (Oder) einen einmaligen Platz zur Präsentation zeitgenössischer, regionaler Kunstwerke. Alle zwei Jahre soll an diesem Standort ein temporäres Kunstwerk präsentiert werden, um so dem facettenreichen, künstlerischen Schaffen in Brandenburg eine Plattform zur Präsentation zu bieten.  

Ziel ist die Schaffung eines temporären, öffentlich zugänglichen Kunstwerks auf dem leeren Sockel am Carthausplatz, das sich auf den Stadtraum bezieht und mit dem leeren Sockel auseinandersetzt.

02 Der Auslober

AusloberKunstgriff. Siec Kulturalna – Netzwerk für Kultur e.V.
 c/o Europa-Universität Viadrina Große Scharrnstraße 59 15230 Frankfurt (Oder)
  
DurchführungKunstgriff. Siec Kulturalna – Netzwerk für Kultur e.V.
  
Wettbewerbskommunikation
Kontaktadressemail@kunststattdenkmal-ffo.de

03 Wettbewerbsart und Teilnahmeberechtigung

Der Wettbewerb wird als brandenburgweiter, offener, einphasiger Kunstwettbewerb durchgeführt. 

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich professionelle Bildende Künstler:innen, die zum Zeitpunkt der Auslobung in Brandenburg leben und/oder arbeiten, und bereits Kunstwerke im öffentlichen Raum geschaffen haben.

Teilnehmende dürfen sich nur mit einem Beitrag an der Ausschreibung beteiligen.

Die Teilnehmenden, Preisrichter:innen und Vorprüfer:innen erklären sich durch ihre Beteiligung oder Mitwirkung am Verfahren mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

04 Die Aufgabenstellung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Gestaltung eines temporären, öffentlich zugänglichen Kunstwerks auf dem leeren Sockel am Carthausplatz in Frankfurt (Oder). Ziel ist es, sich künstlerisch mit dem öffentlichen Stadtraum auseinanderzusetzen. Das zu schaffende Kunstwerk soll dabei eine neue Perspektive auf den Standort und das Umfeld ermöglichen. Dabei können eigene Themen eingebracht werden oder sich mit der Stadt Frankfurt (Oder) auseinandergesetzt werden. Es gibt daher keine thematische Vorgabe und keine Einschränkungen hinsichtlich des künstlerischen Genres.

Der Sockel ist dabei so behutsam wie möglich in das Konzept zu integrieren. Veränderungen des Sockels sind nicht zulässig. Die Befestigung des Kunstwerks ist auf der oberen Seite des Sockels umzusetzen. Bohrungen im Sockel sind nicht vorhanden.

Es ist sowohl auf die Witterung als auch auf die Vandalismusgefahr zu achten. Dabei ist ein Material zu verwenden, das robust, witterungs- und UV-beständig sowie wartungsarm ist.

Vom Kunstwerk selbst darf keine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Nutzung des Stadtraums ausgehen. Arbeiten mit Wasser, Motor, Video oder Klang sind ebenso wenig zulässig wir Arbeiten, die Internet oder WLAN benötigen.

Arbeiten mit Wasser, Motor, Video oder Klang sind ebenso wenig zulässig wir Arbeiten, die Internet oder WLAN benötigen.

05 Künstlerischer Arbeitsbereich

Am 26.06.1926 wurde auf dem Carthausplatz in Frankfurt (Oder) ein Denkmal eingeweiht, das an das Telegraphen-Bataillon Nr.2 in der damaligen Frankfurter Dammvorstadt erinnern sollte, welches dort bis zum Ende des 1. Weltkrieges stationiert war. Die Bronzefigur auf einem dunklen Sandsteinsockel stellte einen Germanen mit Schwert, Schild und Rolandshorn dar, Sinnbild der ersten Nachrichtensoldaten. In den Wirren der Nachkriegszeit verschwand die Bronzefigur, nur der Sandsteinsockel blieb übrig. Mitte der 1990er-Jahre erhielt der Carthausplatz, in Anlehnung an seine ursprüngliche Gestaltung, sein jetziges gärtnerisches Aussehen.

Maße des Sockels in cm

06 Kostenrahmen

Für die Ausführung des ausgewählten Kunstwerks (künstlerisches Honorar, Material- und Herstellungskosten, handwerkliche Leistungen Dritter, Aufbau und Abbau) sind 8.000 € brutto vorgesehen. Die vorgenannten Kosten sind Kostenobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist unhonoriert.

07 Technische und formale Rahmenbedingungen

  • An dem ausgeschriebenen Standort können keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Die vorliegende Substanz dieser Flächen ist zu bewahren und zu beschützen.
  • Es darf keine Gefährdung und Beeinträchtigung der Nutzung des Standorts von dem Kunstwerk/der künstlerischen Intervention ausgehen.
  • Das Kunstwerk soll möglichst vandalismussicher sein.
  • Nach Beendigung der Kunstaktionen ist der ursprüngliche Zustand der jeweiligen künstlerischen Arbeitsbereiche wiederherzustellen. Verursachte Verschmutzungen sind durch den Nutzenden zu beseitigen. Dafür eventuell anfallende Kosten sowie die Kosten des Abbaus und des Transports sind in die Kalkulation einzuplanen.

08 Geforderte Leistungen

Die geforderten Leistungen sind ausschließlich digital einzureichen:

  1. Angabe zur Person
  • Künstlerischer Lebenslauf inkl. Angaben zur Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Homepage (max 1. DIN-A4-Seite)
  • Professionalitätsnachweis inkl. Referenzbespiele (siehe Anlage)
  • Verfassererklärung (siehe Anlage)
  1. Schriftliches Konzept
  • Text maximal 2 DIN-A4-Seiten: Entwurfstitel und Erläuterungsbericht über Intention, Material und Technik sowie Kostenklakulation
  • Entwurfsdarstellung und Visualisierung (max. 3 DIN-A4-Seiten)

09 Einreichungsmodalitäten

Die Entwurfseinreichung erfolgt ausschließlich digital. Die geforderten Unterlagen sind als PDF in einem E-Mail-Anhang an die E-Mail-Adresse der Wettbewerbskoordination zu richten, an: mail@kunststattdenkmal-ffo.com.

Der Betreff ist wie folgt anzugeben: “Kunst statt Denkmal am Carthausplatz 2024“

Alle eingereichten Entwurfsdateien sind in der rechten oberen Ecke sowie im Dateinamen mit einer sechsstelligen Kennzeichnung zu versehen, die auf den/die Verfasser:in hinweist. Zu verwenden sind ausschließlich Zahlen. (Bsp. 590371)

Durch seine/ihre Unterschrift (Verfassererklärung – siehe Anlage 1) versichert der/die Wettbewerbsteilnehmende, dass er/sie der/die geistige Urheber:in der Wettbewerbsarbeit ist, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung durch den Auslober einverstanden und zur Durchführung des Auftrags innerhalb des vorgesehenen Ausführungszeitraumes in der Lage ist.

10 Zeitplanung

Der Wettbewerb wird am 04.12.2023 veröffentlicht.

Das Rückfragenkolloquium mit einer Ortsbesichtigung dient der näheren Erläuterung der Wettbewerbsaufgabe und Beantwortung erster Rückfragen und wird am 18.12.2023 um 14 Uhr angeboten. Die Teilnahme am Rückfragenkolloquium ist freigestellt und nicht verpflichtend für die Wettbewerbsteilnahme.

Spätere Rückfragen können nur schriftlich gestellt werden. Sie müssen bis zum 07.01.2024 unter dem Kennwort „Kunst statt Denkmal am Carthausplatz 2024“ bei der Wettbewerbskoordination eingegangen sein. Diese Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Beantwortung ist Teil der Ausschreibung und wird den Teilnehmenden und dem Preisgericht zugesandt.

Einsendeschluss ist der 04.02.2024

Das Preisgericht tagt voraussichtlich am 13.02.2024

Im Anschluss erfolgt die Beauftragung des umzusetzenden Kunstwerks entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts.

Das Kunstwerk soll im September/Oktober 2024 am Carthausplatz aufgebaut werden.

Das zu realisierende Kunstwerk ist temporär und muss nach Ablauf des Projektzeitraums wieder entfernt werden. Der Projektzeitraum endet am 30.09.2026.

11 Das Preisgericht

Die eingereichten Arbeiten werden vorab auf Vollständigkeit und Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen geprüft und dem Preisgericht vorgestellt und erläutert. Die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Das Preisgericht setzt sich aus Fachpreisrichter:innen (Künstler:innen) und Sachpreisrichter:innen zusammen.

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung des Siegerentwurfs.

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird allen Teilnehmenden zeitnah nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt. Das Preisgerichtsprotokoll wird den Teilnehmenden zugesandt. Mit dem Protokoll werden auch die Namen der Wettbewerbsteilnehmenden bekannt gegeben.

Der Auslober beabsichtigt bei einer Auftragsvergabe entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts zu verfahren und den/die Verfasser:in des Siegerentwurfs mit der Ausführung zu beauftragen, soweit eine einwandfreie Ausführung der übertragenden Leistung gewährleistet ist. Ein Rechtsanspruch des/der Wettbewerbssieger:in auf Beauftragung der Ausführung besteht nicht.

12 Eigentum und Urheberrecht

Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Entwurfsverfasser:innen erhalten. Eine Veröffentlichung der Entwürfe durch die Entwurfsverfasser:innen darf jedoch erst nach der Preisgerichtssitzung erfolgen.
Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Kunstwettbewerbs ohne Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und auch über Dritte zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser:innen werden dabei genannt.

Anlagen

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